Beantragung einer griechischen Steuernummer
Eine griechische Steuernummer, Abkürzung AFM (griechisch „AFM“ = Arithmos Forologiku Mitrou) ist bei der für den Wohnsitz
des Antragstellers zuständigen Finanzbehörde (griechisch: „DOY“ = Dimosia Ikonomiki Ypiresia) zu beantragen. Gegen einer
Vollmacht erledigen wir dies gerne für Sie. Für unseren Service erlauben wir uns einen Pauschalbetrag von EUR 350,00
zzgl. 24% MwSt. in Rechnung zu stellen. Der obige Preis ist für 1 Person. Für jede weitere Person erlauben wir uns
jeweils EUR 150,00 zzgl. 24% MwSt. in Rechnung zu stellen.
Wir besorgen Ihnen eine griechische Steuernummer inklusive eines Online Zugangs zum Taxisnet. Ihr Asprechpartner ist ein
Mitarbeiter unseres Büros (deutschsprachig). Dieser Service kostet Jährlich EUR 100,00 zzgl. 24% MwSt.
EU-Bürger und ausländische Immobilieneigentümmer aus Drittstaaten mit Wohnsitz ausserhalb von Griechenland, sind
gesetzlich verpflichtet sich in Griechenland steuerlich erfassen zu lassen. Im steuerlichen Bereich gilt wie überall in der
EU, die 180 Tage/Jahr Regelung. Beachten Sie bitte, dass Sie ohne eine griechische Steuernummer in Griechenland
keinen Handyvertrag oder sonstige Leistungen erhalten können.
Bevor Sie eine griechische Immobilie notariell erwerben, müssen Sie als Auslandsansässiger über
1.) eine griechische Steuernummer (AFM) verfügen
2.) über einen Online Zugang mit User/Pw zum Taxisnet verfügen und
3.) einen Ansprechpartner für Ihre Steuersachen benennen
Extra Arbeiten die nicht in Verbindung mit der Beschaffung einer AFM stehen, werden nach vorheriger Abprache
gesondert in Rechnung gestellt.
Auf Wunsch begleiten wir Sie von Anfang an bei der Kaufabwicklung in Griechenland zu einem Festpreis. Bei
Fragen sind wir jederzeit erreichbar. Rufen Sie uns an: +30 217 000 30 30 oder: info [at] immobilien.gr